Hallo,
ich lese immer wieder, dass bei Beitragsverweigerung für die „Öffentlich-Rechtlichen“ drastische Druckmittel angewendet werden, bis hin zum unfreiwilligen Besuch einer Zelle.
Irgendwie bin ich unzufrieden mit der Darstellung auch hier im Block. Ich will deshalb einmal aus eigener Sicht und Erfahrung einige Dinge klar stellen und die Angst vor scheinbaren „Konsequenzen“ nehmen, die es so wie oft dargestellt nicht gibt. Ich zahle seit über 3 Jahren schon nicht mehr, hatte Besuch einer „Vollstreckungsbeamtin“ die unverrichteter Dinge wieder abzog, war noch nicht im Gefängnis und mein Konto wurde wegen des Beitragsservices noch nicht gepfändet. Ich habe in dieser Zeit keinerlei Geld an den „Service“ oder sonstige Lumpen für diesen Verwendungszweck eingesetzt.
Deshalb hier meine Erfahrungen wie die Verweigerung der des „Rundfunkbeitrages“ erfolgreich sein kann und das Risiko lediglich in den Kosten für die „Vollstreckung (Beitreibung)“ besteht. Wer mit den Finanzen knapp bemessen ist, schiebt den Zwanziger monatlich in ein Sparschwein, so dass er im Falle einer „erfolgreichen Beitreibung“dann einfach bezahlen kann. Zusätzlich noch einmalig einen Fuffi dazu packen (durchschnittliche Beitreibungskosten). Ein weiteres Risiko besteht NICHT. Verzugsgebühren oder Strafgelder werden NICHT erhoben.
Auch wenn Ihr (und ich) letztlich verlieren solltet, habt ihr diesem Lumpen-System erheblichen Aufwand ohne Gegenleistung beschert.
Im Folgenden gehe ich davon aus, dass ihr bislang brav bezahlt und den Beitrag abbuchen lasst.
Hier also mein eigener Plan, den ich ohne Haftung zum Nachahmen empfehle:
- Den Beitrag von Abbuchung auf Überweisung umstellen (geht per Internet)
- Den Beitrag nicht mehr überweisen und abwarten…..
- Das erste Schreiben des „Beitragsservice“öffnen und eine Antwort schreiben. Es gibt im www ausreichend Vorlagen, die sich auf „Verträge zu Lasten Dritter“ etc. beziehen. Sucht Euch was aus und schickt diese Antwort mit EIGENEM AKTENZEICHEN per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an den Intendanten eurer RUNDFUNK-ANSTALT, nicht an den Beitragsservice. Auf KEINEN FALL deren Aktenzeichen oder die Beitragsnummer nennen, auch nicht am Telefon. Sagt oder schreibt Euren Vor und Familiennamen und eventuell euren Wohnort. Die finden euch dann schon.
- Macht Euch im VORFELDE ein wenig schlau zu den Problemen. Es gibt sehr viele Einträge die sehr gut erklären, wie man dieses erste Schreiben richtig gestaltet!! Auch hier schon: NIEMALS DEREN AKTENZEICHEN VERWENDEN. Denkt euch ein eigenes aus. Der Bezug sollte in etwa mit „Ihr Schreiben vom“ beginnen.
- Das Antwortschreiben des Beitragsservice oder der „Rundfunkanstalt“ wird NICHT WIRKLICH auf euer Schreiben eingehen, es wird aus Satzbausteinen zusammengesetzt und nicht unterschrieben sein. Außerdem wird am Ende stehen, dass damit Euer Anliegen als abschließend behandelt angesehen wird und weitere Schreiben nicht beantwortet werden.
- Das nun von euch zu verfassende Schreiben solltet ihr kurz und knackig halten. Beantwortet wird es ohnehin nicht. Ihr schreibt, dass eure Hinweise und Fragen nicht beantwortet wurden und ihr somit keinerlei Grund seht, weiter über ihr Angebot zu verhandeln, weil die Grundlagen offensichtlich nicht gegeben sind. Schreibt, dass ihr das Anliegen des Beitragsservice oder der „Rundfunkanstalt“ somit als abschließend behandelt anseht und die Entgegennahme weiterer Schreiben ablehnen werdet.
- Sagt eurem Postboten, das Schreiben des Beitragsservice oder der „Rundfunkanstalt“ nicht zugestellt werden sollen, weil ihr die Annahme verweigert. Falls der sich nicht daran hält, geht ihr mit der ungeöffneten Post zur nächsten Filiale der Post und legt das Schreiben mit der Bemerkung „Annahme verweigert“ auf den Tisch. Das funktioniert.
- Meist vergehen nun Monate, wundert euch aber nicht, falls sie doch mal schneller reagieren.
- Irgendwann bekommt ihr ein Schreiben einer (eines) Bediensteten der Gemeinde oder Stadt, die(der) sich selbst in Amtsanmaßung als Vollstreckungs-Beamtin oder Beamter bezeichnen wird, obwohl sie keine verbeamteten (bestallten) Staatsdiener sind. Sie dürfen gar nicht hoheitlich tätig werden.
- Auf dieses Schreiben antwortet ihr kostengünstigerweise per Internet mit Empfangsbestätigung, das ihr gewillt seit, den offenen Betrag zu bezahlen, wenn die folgenden rechtlichen Bedingungen eingehalten werden: a) ein rechtskräftig (BGB §126) unterschriebener richterlicher Beschluss und (oder) eine rechtskräftig (BGB §126) unterschriebene Ausfertigung für euch zum Verbleib vorliegen. b) die(der) Beamt(e)in einen gültigen Amtsausweis bei sich führt und auch vorzeigt. Das wird die Damen und Herren wenig interessieren, sie werden Euch besuchen. Ladet Freunde ein und schneidet das Event zur Beweissicherung mit. Kündigt diesen Mitschnitt an und lasst euch nicht bange machen. Ihr dürft das, wenn es vorher angekündigt wird. Falls die Kabale dann schon die Flucht ergreifen, ist alles gut! Falls nicht, gehen wir zu Punkt 11.
- Nun wird euch die folgende Frage vermutlich DREI MAL gestellt: „Sind sie bereit zu bezahlen?“ Und ihr antwortet genau so DREI MAL „Jawohl, wenn alles rechtens ist“. Im Normalfall wird dann die Kabale abziehen ohne eine Rechnung zu stellen. Der Vorgang war für sie (die Kabale) eine Luftnummer. Falls sie dennoch fragen sollten, was ihr denn unter „alles rechtens“ versteht, lest ihr ihnen 10 a) einfach noch mal vor. Danach kommt dann eventuell noch mal die Frage nach der Bezahlung. Das selbe Prozedere wie bevor. Habt keine Angst. Die sind zahnlose Tiger auf Nahrungssuche…
Bei mir hat es ein ganzes Jahr bis zum nächsten Schreiben des Beitragsservices gedauert, dass ich dieses mal geöffnet hatte und ziemlich barsch beantwortet habe.
Die Essenz war: Sie dürfen mir genau noch einmal eine Antwort schreiben, die ich öffne. Wenn sie darin meine Forderungen weiter ignorieren, nehme ich keinerlei Post aus ihrem Hause mehr entgegen. Das werde ich künftig auch tun.
Einige Bemerkungen noch am (vorläufigen) Ende:
wer keinem Stress stand hält, sollte von dem Prozedere Abstand nehmen. Einfach mal im Netz über dieses Problem informieren. Man kommt daran nicht vorbei. Meine Schilderung entspricht meinen Erfahrungen und bei mir hat das bisher ganz ausgezeichnet funktioniert.
Zum Gefängnis noch ein Hinweis:
Wer sich mit „ich bezahle nicht, weil…..“ einer (eines) Bediensteten der Gemeinde oder auch anderen „Amts“personen gegenüber äußert, hat schlechte Karten, denn damit gebt ihr eure Wohnung zur Durchsuchung nach Wertgegenständen frei. Das solltet ihr nicht einmal dann tun, wenn es nichts zu pfänden gibt, denn dann müsst ihr an Eides statt erklären und unterschreiben, was alles in eurem Besitz ist.
Und nur Personen, diese Erklärung NICHT unterschreiben wollen, kommen nach den Regeln dieser UCC-Gesellschaft (ein Staat ist es ja nicht) ins Schuldengefängnis (in den Schuldenturm).
Dann hilft dann auch die Polizei, die sich bis dahin meist raus gehalten hat.
Also: Macht was aus diesen, meinen Erkenntnissen
Lieben Gruß
razzipuzz